Wer zahlt den Makler bei gewerblicher Vermietung?

Die Maklerprovision wird bei Gewerbeimmobilien frei zwischen Auftraggeber und Makler verhandelt. Dabei gilt das bei der Vermietung von Wohnimmobilien geltende Bestellerprinzip nicht.

Die Maklerprovision für die Vermittlung einer Gewerbeimmobilie kann steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

"Für ausführliche Fragen rund um das Thema Provisionen sind wir gebührenfrei unter der freecall 0800 8880960 ereichbar.

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