Wer bezahlt den Makler bei Vermietung?

Nachdem die Bundesregierung das Bestellerprinzip zum 1. Juni 2015 eingeführt hat, bezahlt der Besteller des Immobilienmaklers, in der Regel der Vermieter, die Maklerprovision in Höhe von maximal 2 Nettokaltmieten zzgl. gesetzl. MwSt.

Das Gesetz kommt bei den Mietern gut an, da sie eine Wohnung ohne zusätzliche Gebühren anmieten können. Allerdings gibt es auch einen Haken: Seit Einführung der neuen Regelung ist das Angebot an Mietwohnungen rückläufig. Es wird immer schwieriger überhaupt eine Wohnung zu finden. So akzeptieren z.B. einige Vermieter lieber gleich einen Nachmieter anstatt ihre Wohnung regulär auf dem Markt über einen Makler anzubieten

Ein weiterer Effekt: Manche Vermieter verlangen inzwischen hohe Abstandszahlungen (z. B. für eine Einbauküche), um sich die Maklerkosten indirekt über den Mieter wiederzuholen, auch wenn das Gesetz Umgehungsmöglichkeiten verbietet. Und schließlich gibt es immer öfter auch Eigentümer, die Ihre Immobilie verkaufen statt zu vermieten, zumal die Verkaufspreise sehr hoch sind und die Mieten nach oben begrenzt.

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