Eine Maklerklausel ist eine Bestimmung im notariellen Kaufvertrag, die die Zahlung einer Provision an einen Makler regelt, der bei der Vermittlung des Kaufvertrags beteiligt war. Es gibt zwei Arten von Maklerklauseln:
Eine deklaratorische Maklerklausel ist eine Klausel, die erklärt, dass der Verkäufer den Makler beauftragt hat und dass er für die Zahlung der Maklerprovision verantwortlich ist. Die Klausel stellt lediglich klar, wer für die Zahlung der Maklerprovision verantwortlich ist, ändert jedoch nichts an der Verpflichtung des Käufers, die Provision zu zahlen.
Die Maklerklausel dient lediglich als Vermittlungsnachweis, da im Kaufvertrag selbst kein Provisionsanspruch begründet wird. Aus diesem Grund ist diese Klausel im notariellen Kaufvertrag kostenneutral.
Fazit:
- gibt nur bereits bestehende Ansprüche wieder, die durch den geschlossenen Maklervertrag -Textform- existieren
- Vermittlungsnachweis
- Beweissicherung
- kann keine Rechte für Makler begründen
- kostenneutral im Kaufvertrag
Eine konstruktive Maklerklausel dagegen legt fest, dass der Käufer die Maklerprovision zu zahlen hat, sofern er den Vertrag abschließt. Die Klausel "konstruiert" somit eine Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der Maklerprovision („Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB)“).
Eine solche Vereinbarung erhöht die Kosten des Notarvertrages, sowie die Gegenleistung und die Grunderwerbsteuer, falls die Pflicht des Käufers übernommen wird.
Aufgrund der notariellen Beurkundung ist eine solche Maklerklausel nicht widerrufbar. Deshalb sollte der Notar gemäß § 17 BeurkG den Käufer über die Folgen einer solchen Vereinbarung belehren.
Quelle:
Torsten Vogt | IMMOVOGT®
Bildnachweis:
IMMOVOGT® UG
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.