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Barzahlungen bei Immobiliengeschäften verboten

März 28, 2023

Ab dem 1. April 2023 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Barzahlungen bei Immobiliengeschäften verbietet. Das Verbot ist Teil des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II, das notarrelevante Änderungen im Geldwäschegesetz enthält. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern.

Was bedeutet das für Sie als Kaufinteressenten von Immobilien? Sie werden ab dem 1. April 2023 nicht mehr in der Lage sein, den Kaufpreis einer Immobilie in bar zu bezahlen. Stattdessen müssen Sie eine andere Zahlungsmethode wie Überweisung oder Scheck nutzen.

Das Verbot betrifft nicht nur den Kaufpreis, sondern auch andere Zahlungen im Zusammenhang mit dem Immobiliengeschäft, wie z.B. Anzahlungen oder die Zahlung von Maklerprovisionen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Verbot der Barzahlung nur für Immobiliengeschäfte gilt. Andere Transaktionen, wie z.B. der Kauf eines Autos oder einer teuren Uhr, können immer noch bar bezahlt werden. Das Verbot betrifft auch nur den Bargeldanteil einer Zahlung. Wenn Sie beispielsweise einen Teil des Kaufpreises per Überweisung und den Rest in bar bezahlen möchten, ist dies nicht erlaubt.

Das Verbot der Barzahlung bei Immobiliengeschäften ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es ist jedoch auch ein wichtiger Schritt für Sie als Käufer, da es Ihnen zusätzliche Sicherheit bietet. Wenn Sie den Kaufpreis einer Immobilie per Überweisung bezahlen, haben Sie einen klaren Zahlungsnachweis, der im Falle von Unstimmigkeiten nützlich sein kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ab dem 1. April 2023 Barzahlungen bei Immobiliengeschäften verboten sind. Als Käufer müssen Sie alternative Zahlungsmethoden wie Überweisung oder Scheck nutzen. Das Verbot bietet zusätzliche Sicherheit und trägt zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an einen Notar oder an uns wenden.

Torsten Vogt IMMOVOGT® UG

Quelle:

Torsten Vogt | IMMOVOGT®

Bildnachweis:
Geld in Spülmaschine by Gianni Castronovo

weitere Quellen:
https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/rundschreiben/details/sanktionsdurchsetzungsgesetz-ii-notarrelevante-aenderungen-im-geldwaeschegesetz

Text:
ChatGPT

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.