Altersvorsorge? Bafin warnt vor Teilverkauf-Modellen von Immobilien
Das eigene Heim teilweise zu verkaufen und trotzdem dort wohnen bleiben: Es lockt das schnelle Geld fürs Alter. Aber aufgepasst, Teilverkaufmodelle haben ihre Tücken, warnt die deutsche Finanzaufsicht Bafin! Tatsächlich halten Teilverkäufe vieles nicht, was die Werbung verspricht!“, so die Bafin.
Bei einem Teilverkauf verkaufen Sie als Eigentümer bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie an ein Unternehmen. Gleichzeitig bevollmächtigen sie dieses, die Immobilie später zu veräußern – spätestens im Todesfall. Bis zum Gesamtverkauf kann die Immobilie weiter bewohnt oder vermietet werden. Dafür wird ein besonderes Nutzungsrecht, in der Regel ein Nießbrauch, eingeräumt. Für die Nutzung müssen die bisherigen Eigentümer ein monatliches Nutzungsentgelt zahlen.
Namhafte Unternehmen wie Deutsche Teilkauf, Hausanker, Heimkapital oder Engel & Völkers bieten Teilverkaufsmodelle an, um Eigentümern zu helfen, ihre lang gehegten Wünsche zu erfüllen. Mitunter kann hierbei eine sechsstellige Summe erzielt werden, die es den Eigentümern ermöglicht, ihre Träume zu verwirklichen, wie zum Beispiel große Reisen, ein Wohnmobil, einen altersgerechten Umbau des Hauses, Renovierungen oder einfach einen höheren Lebensstandard zu genießen. Dabei behalten die Eigentümer jedoch weiterhin die Kontrolle über ihre Immobilie, einschließlich des Rückkaufsrechts. Diese Anbieter richten sich in der Regel an ältere Menschen, die zwar eine eigene Immobilie als Altersvorsorge besitzen, jedoch nur eine relativ geringe Rente erhalten.
Die Bundesanstalt sieht eine Vielzahl von Schwierigkeiten bei der Verwendung von Immobilien-Teilverkauf als Altersvorsorge. Einer der Hauptnachteile sei, dass das monatliche Nutzungsentgelt sowie der Mindestverkaufserlös und alle Gebühren beim Gesamtverkauf auf Basis des hohen Teilkaufpreises festgelegt würden. Darüber hinaus fallen die laufenden Kosten einer Immobilie weiter an, auch wenn es nach dem Teilverkauf einen Miteigentümer gibt. Die BaFin warnt auch vor unkalkulierbaren monatlichen Gebühren, die den Verkauf des Hauses und den Auszug drohen lassen, wenn die Gebühren nicht mehr bezahlt werden können. Die BaFin empfiehlt, verschiedene Angebote zu vergleichen, Vertrauenspersonen einzubeziehen oder Verbraucherzentralen zu kontaktieren. Alternativ könnten spezielle Hypothekendarlehen von Banken für ältere Menschen eine Alternative zum Teilverkauf sein.
Die Verträge der Modelle beim Teilverkauf seien sehr komplex und schwer zu durchdringen, meint auch Katharina Lawrence, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Sie rät dazu, sich professionelle Hilfe zu suchen, wenn man die Verträge nicht vollständig versteht.
Zudem sollten ältere Menschen sich die Frage stellen, ob ein Teilverkauf wirklich die beste Lösung für ihre finanzielle Situation ist. Es könne sinnvoller sein, eine Hypothek aufzunehmen oder andere Möglichkeiten der Finanzierung zu prüfen.
Insgesamt teile ich die Meinung, dass ein Teilverkauf der eigenen Immobilie zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter mit Risiken verbunden ist. Ältere Menschen sollten sich gründlich über die verschiedenen Modelle informieren und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, bevor sie sich für einen Teilverkauf entscheiden. Alternativ können sie auch andere Möglichkeiten der Finanzierung prüfen.
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Torsten Vogt IMMOVOGT® UG
Quelle:
Torsten Vogt | IMMOVOGT®
Bildnachweis:
"Haus und Geld" by Tim Reckmann | a59.de is licensed under CC BY 2.0
weitere Quellen:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2023/Meldung_2023_03_03_Immobilien_Teilverkauf.html
https://www.focus.de/immobilien/wohnen/verlockend-aber-riskant-bafin-warnt-rentner-vor-teilverkauf-von-immobilien_id_187415396.html
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.