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Corona Gewerbe-Mietminderung, ist das möglich?

Mai 12, 2021

Immer häufiger tritt die Frage auf, ob man als Gewerbetreiber die Miete während der Corona Krise mindern kann. Vor allem wenn die Laufkundschaft ausbleibt und Einzelhändler keine konstanten Einnahmen mehr haben.

Rund 60 Prozent der Läden in den Innenstädten leiden durch den zweiten Lockdown unter Existenzängsten. Die Geschäfte werden 43 Prozent weniger besucht als im Vorjahr, laut einer Verbandsumfrage. Vor allem das diesjährige Weihnachtsgeschäft wird sehr stark geschädigt. Besonders trifft die Corona Pandemie die Wirte, trotz der Staatshilfe.

Vermieter, große Verpächter und Immobilienfonds bestehen auf die volle Zahlung der Mieten. Auch den Gastronomen wir bundestaatliche Hilfe angeboten und je nach Region gibt es noch weitere Hilfsmöglichkeiten. Die Stadt Berlin bekommt beispielsweise Mietzuschuss in Höhe von 3.000 Euro. Dagegen bekommen Einzelhändler keine Staatshilfe, da sie geöffnet bleiben dürfen. Dies ist jedoch umstritten, weil auch sie durch die Mietzahlungen leiden müssen.

Hier ein Fall aus Heidelberg:

Das Landgericht Heidelberg hatte Ende August ein Urteil darüber gefällt, ob die Corona-bedingte Schließung eines Gewerbes ein gerechtfertigter Anlass zur Mietminderung sei. In diesen Rechtsstreit war ein Textildiscounter verwickelt. Der Betreiber musste mitte März aufgrund des Lockdowns seine Filiale für mehr als vier Wochen schließen. Für diesen Zeitraum zahlte er keine Miete. Der Vermieter klagte.

Das Gericht gab dem Vermieter Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass er seiner vertraglich verpflichteten Leistung nachgekommen war: Er hat eine gebrauchstaugliche Immobilie vermietet. Das hoheitliche Einschreiten – die Corona-Verordnungen des Staates – sorgte zwar dafür, dass die Verwendungsmöglichkeit der Gewerbefläche über einen gewissen Zeitraum nicht möglich war. Das rechtfertige aber keinen Vertragsbruch des Mieters, solange keine Existenzgefährdung zu erkennen sei.

Quelle:

Bild: Urheberrecht: ©Romolo Tavani - stock.adobe.com

Text: Mari Frischauf, ImmoVogt® UG

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten)