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Der Öl- und Energiepreis steigt. Und  wie steht es um die Immobilienpreise?

Juli 28, 2022

Öl- und Gaspreise auf Rekordhoch: Was heißt das fÜr den Immobilienmarkt? 

Die Energiepreise befinden sich auf einem Rekordhoch. Inzwischen sind sie bei den Verbrauchern angekommen. So zahlten sie im Frühjahr 2022 bereits knapp 23 % mehr als noch im Vorjahresmonat. Das hat und wird drastische Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben. Energieeffizienz gewinnt für die Wertermittlung von Gebäuden sprunghaft an Bedeutung. Bauten mit einer niedrigeren Effizienz werden klar die Verlierer sein. 

Preisnachlässe fÜr wenig energieeffiziente Bauten

Der Klimawandel und das verstärkte Bewusstsein für mehr Nachhaltigkeit in allen Lebensbereichen hat bereits in den letzten Jahren dazu geführt, dass Energieeffizienz bei Immobilien wichtiger wurde. Aufgrund der Explosion der Energiepreise sind nun noch mehr Immobilienkäufer davon überzeugt, ein energieeffizientes Gebäude zu kaufen. Ob Gewerbeimmobilie oder Wohnimmobilie: Tun sie dies nicht, sehen sie sich immensen Nebenkosten konfrontiert. Objekte mit einem unzureichenden Energiewert werden somit im Preis fallen. Weniger Kaufinteressenten dürften sie noch in Betracht ziehen und wenn sie es doch tun, sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz erforderlich. Das geht natürlich ins Geld, weswegen hier ein gutes Verhandlungsargument für Preissenkungen liegt. Komplett abrutschen werden die Preise allerdings nicht, denn noch ist die generelle Nachfrage nach Immobilien an guten Standorten hoch. 

Staat unterstützt und fördert gute Energiewerte

Der deutsche Staat schafft Anreize, um das energieeffiziente Bauen und damit die Umweltfreundlichkeit zu belohnen. Es gibt Förderprogramme für umfangreiche energetische Sanierungen von ineffizienten Bauten. Darüber hinaus entschied sich Ende 2021 die EU-Kommission dazu, einen Vorschlag zum Überarbeiten der Richtlinien für die Energieeffizienz von Immobilien zu präsentieren. Danach würden Wohngebäude der Klasse G bis zum Jahr 2030 durch Sanierungsmaßnahmen mindestens auf Klasse F angehoben werden. Zu den weiteren vorgesehenen Maßnahmen gehören ein neuer Energieausweis und überarbeitete Pflichten zur energetischen Sanierung im Rahmen des Eigentümerwechsels. Vorschläge wie diese und bereits bestehende Regulierungen werden daher Jahr für Jahr die Energieeffizienz von Gebäuden weiter in den Mittelpunkt des Interesses rücken. Der Trend hin zum Energiesparhaus wird sich daher verschärfen, wodurch Bauten mit geringer Effizienz im Preis sinken werden. Derzeit sind diese Effekte auf breiter Basis noch nicht zu spüren, aber die Tendenzen diesbezüglich sind auf dem Immobilienmarkt unübersehbar. 

Gesetzeslage im Blick behalten

Bis zum Jahr 2050 sieht die EU eine Klimaneutralität vor. Das ehrgeizige Ziel wird mit Nachdruck verfolgt. Da der Gebäudesektor einer der größten Emissionstreiber ist, kommt ihm eine Schlüsselrolle zu. Immobilieneigentümer und Immobilieninteressenten sind dringend dazu angehalten, die Gesetzeslage und die Planungen der Politik diesbezüglich im Blick zu behalten. Inwiefern künftig energetische Maßnahmen für Bestandsimmobilien erforderlich werden, wird ein bedeutender Aspekt sein. Wie wichtig dieses Thema ist, zeigt sich bereits bei Großinvestoren. Immer häufiger ist zu vernehmen, dass sie nach eine Nachhaltigkeitszertifikat fragen. Das dürfte auch für Privatpersonen künftig wichtig werden. Solch ein Zertifikat zeigt beispielsweise auf, wie ökologisch ein Haus ist und wie energieeinsparend es außerhalb von Energiekennzahlen ist. 

Preissprünge für Mieter zu erwarten

Werden Immobilieneigentümer dazu gedrängt, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu optimieren, werden diese die Mehrkosten verstärkt auf die Mieter umlegen – sofern möglich. Ein weiterer Anstieg der Mieten an attraktiven Standorten ist damit wahrscheinlich. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Experten prognostizieren eine Mietpreiserhöhung für Bestands- und Neubauten in Berlin bis Mitte 2023 um bis zu 8 %. 

Quelle:

Torsten Vogt | IMMOVOGT®

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.