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Inflation! Wie sich diese auf den Immobilienmarkt auswirkt.

Juli 25, 2022

Inflation und Immobilien: hilfreiches Hintergrundwissen

Neben dem Ukraine-Krieg dürfte das Schlagwort von 2022 Inflation sein. In den Supermärkten sind die steigenden Preise für Güter des täglichen Bedarfs drastisch gestiegen. Das Statistische Bundesamt vermeldet einen durchschnittlichen Anstieg der Verbraucherpreise um 7,4 % im April 2022 verglichen mit dem Vorjahresmonat. Renommierte deutsche Wirtschaftsinstitute prognostizieren für 2022 eine durchschnittliche Inflationsrate von rund 6 %. 2023 soll sie auf rund 3 % fallen. Doch was bedeutet dies eigentlich? Was ist eine Inflation und wie wirkt sie sich auf den Immobilienmarkt aus?

Aufgebläht – Definition Inflation

Der Begriff Inflation stammt von dem lateinischen Wort "Inflatio" für Aufblähen ab. Die Volkswirtschaft meint damit:

  • Das Preisniveau steigt kontinuierlich.
  • Zinsen und Preise für Dienstleistungen sowie Waren erhöhen sich.
  • Der Wert des Geldes verringert sich.

Das Antonym zur Inflation ist Deflation. Im Unterschied zur Inflation verringert sich bei ihr die Geldmenge und Waren sowie Dienstleistungen fallen im Preis. Immobilien gelten gemeinhin als inflationssicher. Dennoch können auch sie von Auswirkungen der Inflation betroffen sein.

Auswirkungen der Inflation auf Immobilien

Bei der Inflation steigen die Preise und deshalb auch der Wert der Immobilie. Da das Geld an Wert verliert, wird gern von „einem Ausgleich der Geldentwertung durch die im Preis steigenden Liegenschaften und Grundstücke“ gesprochen.

Sind Haus oder Wohnung finanziert worden, kann sich die Inflation auf zwei Arten und Weisen positiv für den Eigentümer erweisen. So bleibt der Nennwert der Schulden gleich, wohingegen jedoch der eigentliche Wert des Darlehens durch die

Geldentwertung sinkt. Der Immobilienwert erhöht sich gleichzeitig. Bei einer Deflation läuft dieser Prozess genau andersherum. Während der Wert der Immobilie sich verringert, wird die Immobilienfinanzierung durch die Verteuerung des Darlehens teurer.

Inflationsschutz Immobilien: selbstgenutzte und vermietete Objekte 

Gemeinhin gelten Immobilien als Inflationssicherheit und dies kann auch stimmen.

Inwiefern der Grundsatz tatsächlich greift, hängt unter anderem von der Nutzung der Immobilie ab. Selbstgenutzte Liegenschaften sind bei der Inflation von Vorteil. Der Nutzer profitiert von der Wertsteigerung seines Objekts, während er kaum Kosten hat. Sind Haus und Wohnung bereits abbezahlt, bleibt mehr Geld für andere Ausgaben übrig. 

Wird die Immobilie nicht selbst genutzt, bietet sie noch immer einen gewissen Inflationsschutz, denn sie steigt im Wert. Leider erhöhen sich bei vermieteten Objekten jedoch auch die zu tragenden Kosten. Sie sind bei Mietobjekten erheblich höher als bei selbst genutzten Liegenschaften. Während der Immobilienwert steigt, verringert sich durch die Inflation der Wert des Geldes. Somit ist für den Vermieter der Gewinn aus Miet- und Betriebskostenzahlungen des Mieters geringer. Um das auszugleichen, ist eine Erhöhung der Betriebs-, Neben- und Mietkosten erforderlich. Dies lässt sich jedoch nicht in allen Fällen problemlos durchsetzen. Darüber hinaus hat der Vermieter das Risiko, durch die Mieterhöhung den Mieter zu verlieren. Selbstverständlich ist dann möglich, einen neuen Mieter zu suchen. Dies mag in begehrten Lagen auch problemlos gelingen, aber dennoch kommt es zu sofortigen Mehrkosten durch die Mietersuche. 

Extrahinweis: Renovierungsbedürfte Immobilien können sich während einer hohen

Inflation als besonders schwierig erweisen. Warum? Die Kosten für Baumaterialien und Handwerker erhöhen sich aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen drastisch.

Der Einzelfall entscheidet

Grundsätzlich sind auf dem Immobilienmarkt aufgrund der Inflation Preiserhöhungen zu erwarten. Jedoch muss sich hierbei auch der Einzelfall angeschaut werden. Der Kaufpreis hängt stark von der Angebot-Nachfrage-Situation ab und nicht nur von der Inflationsentwicklung. Es ist daher unerlässlich, sich intensiv mit dem Immobilieninvestment auseinanderzusetzen.

Quelle:

Torsten Vogt | IMMOVOGT®

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.