Die häufigsten Gründe für ein Verkehrswertgutachten sind, neben der Bestimmung des richtigen Verkaufspreises der Immobilie, die Dokumentation des Immobilienwertes gegenüber der Versicherung, Zwangsversteigerungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Bei Erbangelegenheiten sowie Immobilienübertragungen auf Angehörige ist ein Verkehrswertgutachten die einzige Alternative gegenüber dem Finanzamt bei der Wertermittlung, welches nur im einfachem Standardverfahren, nach der sogenannten Grundvermögensbewertungsverordnung (GrBewV), die Bewertung Ihrer Immobilie durchführt.