2023 wird es für die Anschaffung und den Betrieb von Solaranlagen einfacher und günstiger. Durch Änderungen der Bundesregierung entfällt beim Kauf von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kW) die Mehrwertsteuer. Auch der Betrieb wird attraktiver, da die Einspeisevergütung ab dem Steuerjahr 2022 nicht mehr versteuert werden muss. Zudem wurde der Zwang zur Drosselung der Einspeiseleistung für viele Anlagen aufgehoben, was es ermöglicht den Solarstrom voll auszunutzen. Auch Betreiber einfacher Balkonkraftwerke profitieren von den Vereinfachungen. Insgesamt macht der Gesetzgeber die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen 2023 günstiger und einfacher, allerdings gibt es in anderen EU-Ländern noch höhere Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke, die es zu berücksichtigen gilt.
Eine weitere Neuerung 2023 ist die Erhöhung der Förderung für den Einsatz von Batteriespeichern. Diese ermöglichen es, den selbst erzeugten Strom zu speichern und bei Bedarf zu nutzen, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Durch die Förderung wird der Einsatz von Batteriespeichern attraktiver und trägt dazu bei, den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms zu erhöhen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien fördert und Anreize schafft, um die Nutzung von Solaranlagen zu erleichtern. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit dies die Verbreitung von Solaranlagen in Deutschland beeinflussen wird. Eine Sache ist sicher: die Solarenergie wird immer attraktiver und wichtiger im Energiemix.
Quelle:
Torsten Vogt | IMMOVOGT®
Bildnachweis:
BOKU "Solaranlage" by (CC BY-ND 2.0
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